04.06.2009, Duisburg

KLÖCKNER & CO BEGIBT WANDELANLEIHE

Der Vorstand der Klöckner & Co SE („Klöckner & Co“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, eine vorrangige, unbesicherte Wandelanleihe (die „Anleihe“) zu begeben. Die Anleihe wird von Klöckner & Co Financial Services S.A. (die „Emittentin“), einer 100 %-igen luxemburgischen Tochtergesellschaft von Klöckner & Co, ausgegeben, von Klöckner & Co garantiert und ist in existierende oder neue Aktien von Klöckner & Co wandelbar. Die Anleihe wird ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der USA zum Kauf angeboten. Bezugsrechte für bestehende Klöckner & Co-Aktionäre zum Bezug der Anleihe sind ausgeschlossen.

Das Emissionsvolumen beträgt ca. EUR 95 Mio., dabei wäre die Anleihe insgesamt in bis zu 4.625.000 Aktien wandelbar. Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre. Die Anleihe wird zu 100 % des Nennwertes voraussichtlich am 9. Juni 2009 (das „Settlement“) begeben. Der Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 30 % - 35 % über dem volumen-gewichteten Durchschnittskurs der Klöckner & Co-Aktien in XETRA im Zeitraum zwischen der heutigen Beschlussfassung des Vorstands über die Begebung der Anleihe und der ebenfalls für heute geplanten endgültigen Zuteilung festgesetzt werden. Der Kupon wird zwischen 6,00 % - 7,00 % p.a. liegen und im Rahmen eines Bookbuilding-Prozesses ermittelt werden, dessen Durchführung für heute geplant ist. Die Anleihe kann von der Emittentin in den ersten drei Jahren nicht vorzeitig gekündigt werden. Danach besteht eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, sofern der Börsenkurs der Klöckner & Co-Aktien über gewisse Perioden hinweg 130 % des Wandlungspreises übersteigt.

Klöckner & Co beabsichtigt, die Anleihe in den Börsenhandel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.
J.P. Morgan und die Deutsche Bank AG begleiten die Platzierung als gemeinsame Bookrunner, gemeinsame Lead-Manager und alleinige Syndikatsbanken.

Klöckner & Co beabsichtigt, die Erlöse aus dem Verkauf der Wandelanleihe für allgemeine Unternehmenszwecke sowie zu einem späteren Zeitpunkt zur Fortführung der dargelegten externen Wachstumsstrategie einzusetzen.

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WICHTIGE MITTEILUNG

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (ODER AN U.S.-PERSONEN), AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND

Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Anleihe geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihe wird kein Prospekt erstellt. Die Anleihe darf in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Anleihe in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Anleihe zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Anleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Anleihe und den Aktien der Klöckner & Co SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für Rechnung von U.S.-amerikanischen Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Ad-hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an U.S.-amerikanische Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein Angebot der Anleihe in den Vereinigten Staaten gemacht.

Diese Ad-hoc-Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(1) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als “Order” bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als „qualifizierte Personen“ bezeichnet). Die Anleihe steht nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Ad-hoc-Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.

Ab Bekanntmachung der endgültigen Bedingungen der Anleihe können die gemeinsamen Bookrunner im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften Maßnahmen ergreifen, um den Preis der Anleihe und der Aktien auf einem höheren Niveau als dem sich sonst am Markt ergebenden Preis zu stabilisieren. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können jederzeit beendet werden. Sie müssen spätestens beendet sein 30 Tage nach dem Settlement oder 60 Tage nach Zuteilung der Anleihe, je nach dem, welcher dieser Zeitpunkte zuerst eintritt. Sofern solche Maßnahmen vorgenommen werden, können sie zu Marktpreisen der Anleihe oder der Aktien führen, die über dem sich ohne solche Maßnahmen am Markt ergebenden Preisniveau liegen und eine Preisstabilität indizieren, die ohne solche Maßnahmen nicht bestehen würde. Es besteht keine Pflicht der gemeinsamen Bookrunner Stabilisierungsmaßnahmen vorzunehmen und, sollten solche Maßnahmen vorgenommen werden, können sie jederzeit beendet werden.

Emittent: Klöckner & Co SE, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Amtlichen Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576.
Weitere Informationen finden Sie auf der Klöckner & Co-Website: www.kloeckner.de


Ansprechpartner:
Peter Ringsleben - Unternehmenskommunikation 
Telefon: +49-203-307-2800
E-mail: peter.ringsleben@kloeckner.de

Claudia Uhlendorf - Unternehmenskommunikation 
Telefon: +49-203-307-2289
E-mail: claudia.uhlendorf@kloeckner.de

Dr. Thilo Theilen - Investor Relations
Telefon: +49-203-307-2050
E-Mail: thilo.theilen@kloeckner.de

Ad-hoc-Meldung 04.06.2009

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Christian Pokropp

Head of Corporate Communications

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