Corporate Governance

Klöckner & Co beabsichtigt den Empfehlungen und Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex überwiegend zu folgen:

Der Begriff Corporate Governance umfasst das gesamte Leitungs- und Überwachungssystem eines Unternehmens einschließlich seiner Organisation, geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie der internen und externen Steuerung- und Überwachungsmechanismen.

Ziel der Corporate Governance ist eine verantwortungsbewusste und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Ziel ist es Vertrauen bei nationalen wie internationalen Anlegern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen Klöckner zu fördern. 

Die vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) verabschiedet sowie seither verschiedene Änderungen des Kodex beschlossen. Der Kodex beinhaltet Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung von in Deutschland börsennotierten Gesellschaften. Er orientiert sich dabei an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Nach dem deutschen Aktiengesetz (§ 161 AktG) unterliegt die Klöckner & Co SE als börsennotierte Gesellschaft der Verpflichtung, bekannt zu geben, inwieweit den Empfehlungen entsprochen wurde bzw. wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden („comply or explain“).

Die Klöckner & Co SE beabsichtigt, den Empfehlungen und Anregungen des Kodex in der aktuellen Fassung überwiegend zu folgen.

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