Hauptversammlung 2022
Am 1. Juni 2022 fand die 16. ordentliche Hauptversammlung der Klöckner & Co SE als virtuelle Veranstaltung statt.
Vor dem Hintergrund der immer noch andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie zum Schutz vor Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten wird die Hauptversammlung erneut als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Die Hauptversammlung der Klöckner & Co SE findet am 12. Mai 2021 rein virtuell statt.
Um die Gesundheit unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, wird die Hauptversammlung dieses Jahr erneut virtuell, ohne physische Anwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie Aktionärsvertreter, am 12. Mai 2021 durchgeführt werden. Diese Entscheidung basiert auf dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (zuletzt geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020).
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung wurde am 30. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Klöckner & Co SE können die gesamte Hauptversammlung über einen Live-Stream im Online-Service auf unserer Website verfolgen. Darüber hinaus wird die gesamte Hauptversammlung, ebenfalls auf unserer Website, erstmals auch öffentlich übertragen. Ihr Stimmrecht können die Aktionärinnen und Aktionäre oder Ihre Bevollmächtigten wie gewohnt durch Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Eine Stimmabgabe vor Ort ist nicht möglich, weder für Aktionäre noch für Ihre Bevollmächtigten.
Vor dem Hintergrund der immer noch andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie zum Schutz vor Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten wird die Hauptversammlung erneut als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.