VORSTANDSTÄTIGKEIT

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und ist der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes und dem Unternehmensinteresse verpflichtet, unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Dabei legt er die strategischen Ziele und die unternehmerische Ausrichtung fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und steuert und überwacht die Umsetzung. Er hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung hin.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.

Der Konzernvorstand der Klöckner & Co SE besteht gegenwärtig aus drei Mitgliedern, mit zum Teil funktionaler und zum Teil operativer Tätigkeit. Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die jeweiligen Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder und die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstands werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Die ein- oder mehrmalige Wiederbestellung ist zulässig.

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