Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme zum geänderten Angebot von Worthington Steel nach Herabsetzen der Mindestannahmeschwelle auf 57,5 % veröffentlicht
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des geänderten Angebots
Verlängerung der Annahmefrist aufgrund der Angebotsänderung bis zum 26. März 2026
Düsseldorf, 13. März 2026 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE („Klöckner & Co“) haben heute eine ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Worthington Steel GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. (zusammen, „Worthington Steel“), veröffentlicht. Anlass ist die von Worthington Steel am 10. März 2026 kommunizierte Anpassung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots. Worthington Steel hatte erklärt, die zuvor angesetzte Mindestannahmeschwelle von 65 % auf 57,5 % der bei Ablauf der Annahmefrist herausgegebenen Klöckner & Co-Aktien herabzusetzen. Zeitgleich hatte Worthington Steel bestätigt, dass alle übrigen Bestimmungen und Bedingungen der am 5. Februar 2026 veröffentlichten Angebotsunterlage unverändert bestehen bleiben.
Nach sorgfältiger Prüfung der Änderung des Angebots unterstützen der Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co weiterhin übereinstimmend das geänderte Übernahmeangebot und empfehlen den Klöckner & Co- Aktionären nach wie vor das Übernahmeangebot anzunehmen. Durch das Herabsetzen der Mindestannahmeschwelle erhöht sich aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat die Wahrscheinlichkeit auf einen erfolgreichen Vollzug des Angebots.
Durch die Angebotsänderung verlängert sich die ursprünglich am 12. März 2026 auslaufende Annahmefrist bis zum 26. März 2026. Die ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co ist auf der Website von Klöckner & Co verfügbar. Kopien der ergänzenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme werden bei Klöckner & Co SE, Investor Relations, Peter-Müller-Straße 24, 40468 Düsseldorf zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Wichtige Information
Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte jeder Klöckner & Co-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung des Werts und des Börsenpreises der Klöckner & Co-Aktien selbst treffen.
Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme oder der ergänzenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Übernahmeangebot annehmen oder nicht, die Angebotsunterlage, die Änderung der Angebotsunterlage, die gemeinsame begründete Stellungnahme, die ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen vollständig zu lesen. Die Bedingungen und weitere das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind der Angebotsunterlage und d er Änderung der Angebotsunterlage zu entnehmen. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Klöckner & Co dar.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Klöckner & Co zum Ausdruck. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Klöckner & Co liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Klöckner & Co übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.