Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' Transactions)

Melde- und Veröffentlichungspflichtige Wertpapiergeschäfte

Nach §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Klöckner & Co SE verpflichtet, eigene Geschäfte mit Klöckner & Co Aktien sowie mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, der Klöckner & Co SE der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen, wenn diese Geschäfte eine Gesamtsumme von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres überschreiten.

Daneben besteht eine Meldepflicht für:

  • Personen, die bei der Klöckner & Co SE Führungsaufgaben wahrnehmen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben sowie zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind; sowie

  • Personen, die in enger Beziehung zu den oben genannten Personengruppen stehen (u.a. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Verwandte, die mit den genannten Personen seit mindestens einem Jahr in einem gemeinsamen Haushalt leben, aber auch juristische Personen, bei denen o.g. Personen Führungsaufgaben wahrnehmen sowie juristische Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, die direkt oder indirekt von einer meldepflichtigen Person kontrolliert werden)

DIRECTORS' HOLDINGS

Director Bestand Aktien Gesamtwert in Mio. €
Gisbert Rühl (CEO) 164.979 1,077

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