Datenschutzhinweis/ Verfahrensordnung zum Compliance Hinweisgebersystem "Let us know" via Internet

  

Das Wichtigste in aller Kürze:

Anonyme Meldungen

  • Sie haben die Möglichkeit uns Informationen zukommen zu lassen, ohne dass Sie Ihre Identität preisgeben müssen.
  • Eine Kommunikation erfolgt im weiteren Verlauf über eine automatisch generierte Fallnummer sowie ein Passwort, die Sie dazu verwenden können, um über das Hinweisgebersystem mit uns in Kontakt zu bleiben.
  • Eine Rückverfolgung Ihrer Identität über andere Wege, bspw. Ihre IP-Adresse, ist ausgeschlossen.
     

Sofern Sie nicht anonym bleiben wollen;

  • Indem Sie sich freiwillig dafür entscheiden, Ihren Hinweis nicht anonym abzugeben, willigen Sie ausdrücklich in die Verarbeitung Ihrer Identifikationsdaten ein (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).
  • Die mitgeteilten Informationen sowie Ihre Identität werden streng vertraulich behandelt. Sie können nur von Mitarbeitern des National und/oder Corporate Compliance Office und – soweit notwendig – von Systemadministratoren eingesehen werden.
  • Ihre Identität wird nur dann preisgegeben, wenn Klöckner hierzu rechtlich verpflichtet ist oder dies für den Ermittlungszweck und/oder zur Verfolgung von Ansprüchen zwingend erforderlich ist. Insoweit können wir nicht völlig ausschließen, dass ihre Identität zu einem späteren Zeitpunkt ggf. Ermittlungsbehörden oder in Gerichtsverfahren offengelegt werden muss.
  • Personen, deren Identität Sie über das Compliance Hinweisgebersystem offen legen, werden zur Wahrung ihrer Rechte über den eingegangenen Hinweis und die erhobenen Anschuldigungen informiert, sobald dies die Ermittlungen nicht mehr gefährdet.
  • Klöckner sichert zu, dass einen Hinweisgeber keinerlei Nachteile auf Grund seines Hinweises treffen werden, sofern er nicht wissentlich falsche Informationen verbreitet, das Hinweisgebersystem in sonstiger Weise missbraucht oder sich selbst belastet hat.
  • Wir versichern, dass bei Abbruch der Dateneingabe keinerlei Daten über den Vorgang gespeichert oder übermittelt werden.

Schließlich weisen wir Sie noch darauf hin, dass Sie Ihre Meldung  bei den verantwortlichen, externen behördlichen Hinweisgeberstellen abgeben können. Bspw. ist in Deutschland an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ): https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

In Österreich können Sie sich an die zuständigen Landesregierungen wenden. Beispielsweise: Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht (Oö. HSchG) - Schritt 1 von 3 (ooe.gv.at)

In der Schweiz können Sie sich an die Bundespolizei wenden: www.fedpol.admin.ch

Besondere Aufklärung zum Widerruf

Der Widerruf der Einwilligung kann in der Regel nur innerhalb eines Monats nach Erhalt des Hinweises erfolgen, da wir verpflichtet sind, dem Hinweis nachzugehen sowie die beschuldigte Person über die gegen sie erhobenen Vorwürfe und eingeleiteten/durchgeführten Ermittlungen zu informieren. Die Widerrufsfrist kann sich ein Einzelfällen verkürzen; beispielsweise wenn die Art des Hinweises die unmittelbare Einschaltung einer Behörde oder eines Gerichts erfordert. Richten Sie Ihren Widerruf an dataprivacy@kloeckner.com.

  

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