Weder Kartellabsprachen noch Schmiergelder sind für uns geeignete Mittel, um einen günstigen Geschäftsabschluss zu erlangen. Auch die Höhe der Geldbußen machen deutlich: Es geht hier nicht um Kavaliersdelikte. Bei kartellrechtlichen Verstößen wird Klöckner & Co gegen die betroffenen Mitarbeiter mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen vorgehen und auch in eine persönliche Haftung für die entstandenen Schäden (z.B. die zu zahlende Geldbuße) nehmen. Bei Schmiergeldzahlungen und anderen Korruptionsdelikten werden involvierte Mitarbeiter sogar einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sein.
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